Von RiOLG Dr. Werner Dürbeck und RiOLG Yvonne Gottschalk. 9. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 488 S., 59,00 EUR
Die Neuauflage ist zwar von wesentlichen Gesetzesänderungen im Bereich der Prozesskosten-, Verfahrenskosten und Beratungshilfe verschont geblieben; auch im Kostenrecht selbst haben sich diesmal keine gravierenden Änderungen ergeben; dafür galt es diesmal aber umso mehr Rechtsprechung einzuarbeiten. Klarstellende, verbindliche Entscheidungen des BGH gibt es hier nur wenige. Von Bedeutung war hier sicherlich der Entscheidung des BGH zur Erstreckung der Prozess- und Verfahrenkistenhilfe bei Abschluss eines Mehrvergleiches (Beschl. v. 17.1.2018 – XII ZB 248/16, AGS 2018, 141). Insbesondere hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung ist die Rechtsbeschwerde leider nicht vorgesehen, sodass es hier nach wie vor bei einer Partikularrechtsprechung bleibt. Das Gleiche gilt für sämtliche Fragen der Beratungshilfe. Eine weitere Schwierigkeit, mit der die Verfasser zu kämpfen haben, liegt darin, dass Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in allen Gerichtsbarkeiten vorkommt, zum Teil aber eine einheitliche Linie fehlt. Dieselben Fragen werden in der Zivilgerichtsbarkeit häufig anders behandelt als in der Familiengerichtsbarkeit und wieder anders in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Den Autoren gelingt es auf fast 500 Seiten, die gesamte Materie anschaulich mit entsprechender Kasuistik darzustellen. Das Werk behandelt sämtliche Fragen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, beginnend mit dem Anwendungsbereich der Vorschriften, dem Bewilligungsverfahren einschließlich der Voraussetzungen (Bedürftigkeit, Erfolgsaussicht, fehlende Mutwilligkeit). Der Umfang der Bewilligung wird dargestellt, die Fragen, die sich aus der Beiordnung des Anwalts ergeben sowie die Wirkungen der PKH-Bewilligung für die Parteien und den Anwalt. Ebenso wird die Anwaltsvergütung behandelt als auch der Anspruchsübergang auf die Staatskasse. Abänderungs- und Aufhebungsverfahren werden ebenso berücksichtigt. Je nach Rechtsgebiet, das der Anwalt bearbeitet, spielen Fragen der Prozess-, Verfahrens- oder Beratungshilfe eine große Rolle. Insbesondere gilt dies für Familiensachen. Aber auch in arbeitsrechtlichen Verfahren ist zu beobachten, dass hier Verfahren zunehmend auf PKH-Basis geführt werden. Leider befassen sich viele Anwälte zu wenig mit dieser Rechtsmaterie, was für sie zu erheblichen Gebührenverlusten führen kann. Wer regelmäßig mit PKH- oder VKH-Mandaten oder gar mit Beratungshilfemandaten zu tun hat, sollte sich dieses Werk nicht nur zulegen, sondern in den entscheidenden Momenten auch einmal nachschlagen. Der Kaufpreis wird sich häufig schon beim ersten Mandat amortisieren.
AGS 4/2020, S. III