In der 1. Abwandlung vernimmt das Prozessgericht an zwei Terminen die Zeugen. Ferner beraumt der anschließend vom Gericht beauftragte Sachverständige einen Ortstermin an, zu dem die Anwälte der Parteien erschienen sind.
Kann nunmehr die Zusatzgebühr Nr. 1010 VV berechnet werden?
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