Herausgegeben von Prof. Peter Gola und Prof. Dr. Dirk Heckmann. 13. Aufl., 2019. Verlag C. H. Beck, München. 792 S., in Leinen, 85,00 EUR
Die völlig neu bearbeitete 13. Aufl. des bekannten Kommentars von "Gola" (seit der 13. Aufl. "Gola/Heckmann", zuvor "Gola/Schomerus") bringt das Werk auf den Stand des am 25.5.2018 in Kraft getretenen neuen Bundesdatenschutzgesetzes. Aufgrund der seit dem 25.5.2018 anwendbaren Verordnung (EU) 2016/679 (EU-Datenschutz-Grundverordnung), die eine EU-weite Harmonisierung des Datenschutzrechtes zum Ziel hat, trat das Bundesdatenschutzgesetz a.F. mit Wirkung zum 24.5.2018 außer Kraft. Am 25.5.2018 ist ein neu konzeptioniertes, an die Vorgaben u.a. der EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasstes Bundesdatenschutzgesetz in Kraft getreten. Die Neukonzeptionierung war jedoch nicht nur vor dem Hintergrund der Anpassung an die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung erforderlich, sondern auch aufgrund der notwendig gewordenen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI. Darüber hinaus erfasst das am 25.5.2018 in Kraft getretene Bundesdatenschutzgesetz die Verarbeitungen personenbezogener Daten im Rahmen von Tätigkeiten öffentlicher Stellen des Bundes.
Die neu konzipierten §§ 1 bis 21 BDSG beinhalten gemeinsame Bestimmungen. Hierin finden sich u.a. Regelungen zum Datenschutzbeauftragten öffentlicher Stellen (§§ 5 bis 7) sowie zu dem oder zu der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (§§ 8 bis 16). Die §§ 22 bis 44 enthalten Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gem. der EU-Datenschutz-Grundverordnung und die §§ 45 bis 84 dienen der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2080. § 85 BDSG betrifft besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der EU-Datenschutz-Grundverordnung und der Richtlinie (EU) 2016/2080 fallenden Tätigkeiten. Der Regelungsbereich des BDSG ist damit umfassender geworden, was sich auch in der Hinzunahme weiterer Kommentatoren ausdrückt.
Die Vorlauflagen des "Gola" stellten einen fundierten Praxiskommentar dar. Diese Grundkonzeption lag auch der 13. Aufl. zu Grunde, diesen Vorgaben wird das Werk gerecht. Unter Rückgriff auf die 13. Aufl. ist es möglich, kurzfristig einen kompakten Überblick über die Regelungsinhalte der jeweiligen Norm zu erlangen. Die Kommentierungen werten hierbei die Literatur zu den neuen Datenschutznormen (EU-DSGVO, BDSG) sehr gut aus und verweisen konkret auf parallele Vorschriften in den Landesschutzgesetzen, soweit solche vorhanden sind.
Auch wenn das Werk das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechtes an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 nicht berücksichtigen konnte, da sich dieses bei Erstellung des Werkes noch im Gesetzgebungsverfahren befand (und heute [Stand: 23.4.2018] noch befindet), stellt die 13. Aufl. des "Gola/Heckmann" ebenso wie seine Vorauflagen damit ein Werk dar, das bei im Datenschutzrecht tätigen Personen, seien es Rechtsanwälte oder Unternehmensjuristen, zum Standardrepertoire gehören sollte. Die 13. Aufl. des "Gola/Heckmann" ergänzt das Werk von "Gola" zur Datenschutz-Grundverordnung (2. Aufl., 2018, Verlag C.H. Beck) hervorragend, sodass beide Werke – in einer Gesamtschau betrachtet – unverzichtbare Hilfsmittel für den datenschutzrechtlich tätigten Juristen im Rahmen seiner praktischen Arbeit darstellen.
AGS 5/2019, S. III - IV