Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs. Es soll die Rechtsfrage geklärt werden, ob im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe für einen Vergleichswert eine 1,5-fache oder eine 1,0-fache Einigungsgebühr zu erstatten ist.

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