Beratungshilfe ist Ausfluss aus dem Prinzip des sozialen Rechtsstaates und wurde eingeführt, um zu anderen Hilfsmöglichkeiten hinzuzutreten und dort wirksam zu werden, wo andere Hilfe fehlt, und vor allem Chancengleichheit bei der Rechtsdurchsetzung zu schaffen, und zwar für Menschen, welche finanziell minderbemittelt sind. In diesem Kontext solle auf einen sorgsamen Umgang der Staatsmittel geachtet werden. Standardisierte Verfahren, die eine Individualisierung vermissen lassen, gehörten nicht zu diesem sorgsamen Umgang.

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