Kosten für die Beschaffung einer externen Festplatte bzw. eines gleichwertigen Speichermediums zum Zwecke des Empfangs bzw. der Einsichtnahme von verfahrensgegenständlichen Audio-Dateien sind erforderliche Auslagen i.S.v. § 46 Abs. 1 RVG.
OLG Jena, Beschl. v. 27.12.2023 – 3 St 2 BJs 4/21
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