Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Der 1.9.2009 rückt immer näher. Zu diesem Tage wird das neue FamFG in Kraft treten und die verfahrensrechtlichen Vorschriften der ZPO in Familiensachen ablösen. Auch das FGG wird dann ausgedient haben. Sämtliche Regelungen finden sich künftig im neuen "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (FamFG). Erstmals wird damit das gesamte Verfahren in Familiensachen in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt. Die bisherige Mehrspurigkeit (ZPO-Verfahren, FGG-Verfahren, Hausratssachen u.ä.) hat dann ein Ende. Auch die Gerichtskosten werden zukünftig einheitlich im FamGKG geregelt werden, das zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten wird. Dort werden dann auch alle Verfahrenswerte in Familiensachen geregelt, so dass die derzeit noch an den verschiedensten Stellen vorgesehenen Wertvorschriften (des § 24 RVG, der KostO, des GKG und der §§ 3 ff. ZPO) der Vergangenheit angehören werden. Auch wenn viele Verfahrensgrundsätze übernommen werden, bringt das FamFG doch einschneidende Änderungen, insbesondere im Rechtsmittelsystem, mit sich. Es wird einheitlich nur noch die Beschwerde und die Rechtsbeschwerde geben. Einstweilige Anordnungen werden zukünftig ohne Hauptsache möglich sein, so dass ihre Bedeutung erheblich steigen wird. Die Abtrennung von Folgesachen aus dem Verbund wird neu geregelt (§§ 137 ff. FamFG). Auch hinsichtlich der Kostenentscheidung finden sich zum Teil völlig neue Regelungen (§§ 80 ff. FamFG, § 243 FamFG für Unterhaltssachen). Jeder Anwalt, der sich mit Familiensachen oder Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit befassen muss, wird nicht umhin kommen, sich zumindest einmal einen Überblick zu verschaffen, wie das neue Verfahren ablaufen wird. Hierzu bietet das Werk von Koritz eine ausgezeichnete Hilfe. Der Leser erfährt kurz und prägnant, wie die Verfahren zukünftig ablaufen werden. Er erhält einen vollständigen Überblick über das neue Verfahrensrecht. Neben der Darstellung des familienrechtlichen Verfahrensrechts findet sich ein umfangreicher Anhang, in dem Antragsmuster enthalten sind und eine Synopse, die die neuen Vorschriften des FamFG in Familiensachen den früheren Vorschriften gegenüberstellt. Hierbei ist auch schon das Versorgungsausgleichstrukturreformgesetz berücksichtigt. Gerade die Synopse ist äußerst hilfreich, da der Leser auf den ersten Blick erfährt, aus welchen früheren Vorschriften die neuen Regelungen hervorgegangen sind, so dass er vieles ableiten kann. Er sieht dann auch sofort, welche Regelungen völlig neu sind und keine Vorbilder in der früheren ZPO oder im FGG haben.
Norbert Schneider