Herausgegeben von Dr. Klaus Fahrendorf und Dr. Siegfried Mennemeyer. 9. Aufl., 2017. Carl Heymanns Verlag, Köln. XLVII, 846 S., 109,00 EUR
Regressprozesse gegen Anwälte sind zwischenzeitlich an der Tagesordnung. Dies mag zum de daran liegen, dass Mandanten als Verbraucher die Arbeit ihres Anwalts kritischer betrachten als früher. Andererseits liegt dies aber auch an der zum Teil sehr strengen Haftungsrechtsprechung der Gerichte. Bekanntlich müssen Anwälte klüger sein, als die Richter und dürfen sich nicht auf richterliche Hinweise etc. verlassen. Andererseits ist auch nach wie vor eine zum Teil erhebliche Sorglosigkeit der Anwälte bei Mandatsannahme, Mandatsführung und Abrechnung des Mandats zu beobachten. Aus Sicht des Kostenrechtlers ist festzustellen, dass viele Anwälte ihre Pflicht, den kostengünstigsten Weg für den Mandanten zu wählen, nicht beachten. Allzu oft haben Anwälte vielmehr den für sie kostengünstigsten Weg im Blick. Vernachlässigt werden von den Anwälten häufig auch ihre Dokumentationspflichten bzw. -obliegenheiten. Auch wenn grds. die Darlegungs- und Beweislast für ein Anwaltsverschulden beim Mandanten liegt, so trifft den Anwalt doch eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast. Er muss zumindest darlegen, wann und wie er ausreichend und umfassend belehrt und beraten haben will. Auch das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten, wird häufig falsch eingeschätzt (s. hierzu zuletzt BGH NJW 2019, 1147). Mit allen diesen Fragen befasst sich das vorliegende Werk. Die Darstellung ist äußerst übersichtlich und detailliert strukturiert. Behandelt werden die Rechtsgrundlagen der anwaltlichen Haftung, die Verletzung anwaltlicher Pflichten als Voraussetzung der Haftung, Rechtswidrigkeit und Verschulden, Ursachen und Zurechnungszusammenhang. Mitverschulden wird ebenso berücksichtigt. Ein weiteres Kapitel ist dem Honoraranspruch im Haftungsfall gewidmet. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Regressprozesse häufig inzidenter in Honorarprozessen geführt werden, indem nämlich der Auftraggeber die Zahlung des Honorars unter Hinweis auf anwaltliche Pflichtverletzungen verweigert. Ein weiteres umfangreiches Kapitel ist der Verjährung gewidmet. Auch die Berufshaftpflichtversicherung findet ihre Berücksichtigung. Darüber hinaus findet sich auf fast 300 Seiten ein ABC der Regressfälle in speziellen Sachbereichen von "Aktivlegitimation" bis "Zwangsvollstreckung". Getreu dem Motto "Der Mandant von heute ist der Gegner von morgen" sollte der Anwalt sein eigenes Haftungsrecht nicht vernachlässigen und sich in Zweifelsfällen anhand der Rechtsprechung, die das Werk lückenlos nachweist, absichern. Der Griff zu diesem Werk rentiert sich nicht erst, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen ist", sondern bereits im Vorfeld, um von Anfang an Haftungsrisiken zu umgehen und zu vermeiden. Zur anwaltlichen Haftung gibt es derzeit kein besseres Werk auf dem Markt.
AGS 6/2019, S. III