Vor Januar 2014 bestand bei der Frage des Vordruckzwanges Streit. Dies betraf dabei die Antragstellung auf Vergütungsfestsetzung. Während die einen auf den Vordruck bestanden, sahen andere einen solchen als nicht gerechtfertigt an, dass die Vordrucke beim Wechsel von BRAGO auf RVG niemals "offiziell" angepasst wurden, folglich der "amtliche" Vordruck nicht mehr stimmig und daher nicht mehr nutzbar war. Durch die Einführung der neuen BerHFV im Januar 2014 wurde dieser Streit beendet. Folglich bestand seit diesem Zeitpunkt "unstreitig" ein Formularzwang. Zum 1.1.2021 wurde durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) auch das RVG angepasst und die Beratungshilfevergütung erhöht.[19] Soweit bekannt fand zwar eine Änderung der Vergütung, aber keine Modifikation der BerhFV statt. Der "alte" Streit könnte daher wieder entbrennen.

[19] BGBl 2020 I, 3229.

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