Bei hier vorliegenden unterdurchschnittlichen Umständen i.S.v. § 14 Abs. 1 RVG berechnet Rechtsanwalt A dem K folgende Vergütung:

 
 
1. 1,0-Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV 278,00 EUR
  (Wert: 4.000,00 EUR)  
2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 56,62 EUR
  Gesamt 354,62 EUR

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