Herausgegeben von Dr. Peter Gerhardt, Prof. Dr. Bernd van Heintschel-Heinegg und Michael Klein. 12. Aufl., 2021. Verlag Wolters Kluwer – Luchterhand, Köln. 3.325 S., 169 EUR

Seit Einführung des Fachanwalts für Familienrecht ist das vorgenannte Werk ein Klassiker und unentbehrlicher Ratgeber für alle im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte und Richter. Gegenüber der vor drei Jahren erschienenen Vorauflage hat es nicht nur wichtige Gesetzesänderungen gegeben, sondern auch eine Fülle von höchstrichterlicher Rspr. sowie Instanz-Rspr. In 20 Kapiteln liefern 23 ausgewiesene Spezialisten eine exzellente und vollständige Darstellung der jeweiligen Rechtsmaterie. Dabei werden nicht nur die Familiensachen im eigentlichen Sinne dargestellt, sondern auch steuerliche Fragen sowie Fragen des Sozialrechts, des Erbrechts, des Vollstreckungs- und Insolvenzrechts. Selbstverständlich fehlt auch nicht ein Kapitel über Verfahrenskostenhilfe (VKH) und Verfahrenskostenvorschuss. Gerade für den Familienrechtler ist dieses Kapitel besonders wichtig. Wird doch ein Großteil der familienrechtlichen Verfahren zumindest auf einer Seite mit VKH geführt. Hier sind besondere Kenntnisse des Anwalts erforderlich, da in Familiensachen die VKH zahlreiche Besonderheiten aufweist und der Anwalt schnell in die Haftung geraten kann, etwa, wenn er nicht über die Möglichkeiten von VKH berät oder wenn er beim Abschluss des Vergleichs nicht die Vorschrift des § 26 Abs. 4 FamGKG beachtet. Ein eigenes Kapitel ist auch den Kosten gewidmet. Gerade hier sind bei den Familienrechtlern häufig erhebliche Defizite festzustellen, wobei zugegebenermaßen die Abrechnung in Familiensachen auch nicht ganz einfach ist. Bereits die Ermittlung des zutreffenden Verfahrenswerts bereitet häufig erhebliche Schwierigkeiten. Wer hier als Anwalt nicht achtgibt, verschenkt sehr viel Geld. In seiner Stoffhülle ist dieses Buch einzigartig. Für den Familienrechtler ist dieses Werk faktisch unverzichtbar. Erst recht ist dieses Werk denjenigen Anwälten zu empfehlen, die nur gelegentlich familienrechtliche Mandate bearbeiten und die umso mehr darauf angewiesen sind, einen umfassenden Ratgeber für die anstehenden Rechtsfragen zur Verfügung zu haben.

Autor: Norbert Schneider

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen

AGS 6/2023, S. III - IV

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