Rechtsanwalt A wird von Herrn O, der türkischer Staatsangehöriger und der deutschen Sprache nicht mächtig ist, beauftragt, eine Darlehensforderung i.H.v. 10.000,00 EUR einzuklagen. Hierzu legt O dem Rechtsanwalt ein Konvolut von Unterlagen vor, die teils in türkischer, teils in deutscher Sprache verfasst sind. Rechtsanwalt A, der ebenfalls aus der Türkei stammt und sowohl die türkische als auch die deutsche Sprache gut beherrscht, übersetzt erst einmal für sich die in türkischer Sprache abgefassten Dokumente, zu denen auch der verfahrensgegenständliche Darlehensvertrag gehört.

In einem einstündigen auf Türkisch geführten Gespräch erörtert Rechtsanwalt A dem O die Sach- und Rechtslage, bespricht mit ihm das Prozesskostenrisiko und den Verlauf des Klageverfahrens. Dabei erläutert Rechtsanwalt A seinem Mandanten auch den Inhalt der in deutscher Sprache abgefassten Dokumente.

Welche Vergütung ist Rechtsanwalt A bis zu diesem Zeitpunkt angefallen?

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