Der Beklagte strengte am 27.8.2007 ein Güteverfahren vor der öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg an. Gegenstand dieses Verfahrens waren Schadensersatzansprüche in Höhe von 220.000,00 EUR. Hiervon waren nach dem Vorbringen des Beklagten bereits 15.000,00 EUR im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits 16 O 8/07 mit am 7.8.2007 zugestelltem Schriftsatz vom 6.8.2007 im Wege der Hilfsaufrechnung bzw. Hilfswiderklage in den Rechtsstreit eingebracht worden. Der vorliegende Rechtsstreit endete mit einer Rücknahme der Klage.

Auf Antrag des Beklagten hatte das Gericht auch die vor der Schlichtungsstelle entstandenen Kosten festgesetzt. Die hiergegen erhobene sofortige Beschwerde des Klägers hatte Erfolg.

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