Es gibt Kommentar- oder Buchbesprechungen, die sind eine – durchaus angenehme und notwendige – Pflichtübung. Dies gilt für jene Klassiker des Anwalts- oder Notarrechts, die schon seit vielen Jahren die berufliche Tätigkeit prägen und durch Neuauflagen dafür sorgen, dass man immer up to date ist.
Bei aller Dankbarkeit für solche Werke freut es dann aber gleichwohl, wenn ein Newcomer erscheint, der rechtzeitig vor Inkrafttreten eines ungemein wichtigen, gewaltige Änderungen mit sich bringenden Gesetzes eine unverzichtbare Hilfestellung bietet.
Mit dem neuen GNotKG wird – u.a. – die Geschichte des notariellen Kostenrechts im wahrsten Sinne des Wortes neu geschrieben und die dort vorzufindenden Änderungen sind allenfalls vergleichbar mit dem Paradigmenwechsel, der für Rechtsanwälte durch die Ablösung der BRAGO durch das RVG eintrat.
Die Parallelen sind unverkennbar.
Angelehnt an das inzwischen schon etablierte RVG wird auch die KostO für Notare nunmehr aufgeteilt in einen Paragraphen-Teil und ein Vergütungsverzeichnis.
Dass diese weitreichende strukturelle Änderung zu Anfangsschwierigkeiten führen wird, die sich aber sicherlich genauso schnell geben werden, wie dies beim RVG geschah, liegt auf der Hand.
Maßgeblich hierzu beitragen wird dankenswerterweise das recht frühzeitig auf den Markt gebrachte Werk von Fackelmann.
Dem Autor ist es nicht hoch genug anzurechnen, dass er erfahrene Praktiker und auch Newcomer an die Hand nimmt und mit klarem Aufbau und einer sehr verständlichen und gut lesbaren Sprache durch das neue Gesetzeswerk navigiert.
Das Vorwort kommt übrigens mit völlig unangebrachter Bescheidenheit daher, wenn es heißt, man habe sich in verschiedener Hinsicht beschränken müssen. Berücksichtigt man, dass es dem Autor auf knapp 600 Seiten (einschl. des hervorragenden Stichwortverzeichnisses) gelungen ist, praktisch alle Neuerungen nicht nur verständlich darzustellen, sondern auch durch entsprechende Beispiele zu belegen, so kann man auf wissenschaftliche Ausführungen sicherlich zum jetzigen Zeitpunkt gerne verzichten.
Was der Praktiker bei Einführung einer solch elementaren Gesetzesänderung benötigt, ist ein rascher und gleichwohl umfassender Überblick, der anhand von Beispielen aus der Praxis die Folgen des Gesetzes schnell und leicht auffindbar macht.
Diesem Anspruch wird das Buch zweifelsfrei in vollem Umfange gerecht.
Die Einführung liest sich leicht und verständlich und die aus praktisch allen notariellen Tätigkeitsbereichen entnommenen Abrechnungsbeispiele machen es nicht nur dem Notar, sondern sicherlich auch den Fachangestellten leicht, sich auf die neue Gesetzeslage umzustellen.
Abgerundet wird das Ganze durch eine sehr hilfreiche Synopse, die den sofortigen Vergleich zwischen alter und neuer Rechtslage ermöglicht.
Die Darstellung der neuen Kostenregelungen für Notare, die nicht zu Unrecht von den Berufskollegen durchweg positiv aufgenommen wird, zeichnet sich durch Objektivität aus und verzichtet auf Lob und Tadel zugunsten einer sofort in der Praxis umzusetzenden Auswertung der neuen Vorschriften.
Und so ist es auch hinzunehmen, dass die am 1.1.2014 in Kraft tretende Vorschrift nicht weiter thematisiert oder gar kritisiert wird, nach der überflüssigerweise in Zukunft auch Notarkostenrechnungen mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen sind.
Die zuständigen Landgerichte werden sich weniger darüber freuen, dass man hierdurch zahlungsunwilligen Mandanten im wahrsten Sinne des Wortes die "Einladung zum Tanz" auf dem Silbertablett überreicht. Warum angesichts der durchaus berechtigten und strengen Notarprüfungen nun auch die "Kunden" des Notars mit der Rechnung selbst aufgefordert werden, diese kritisch zu hinterfragen, wird wohl ein Geheimnis des Gesetzgebers bleiben.
Vielleicht trägt "der Fackelmann" ja mit dazu bei, dass unberechtigten Rechtsmitteln der Erfolg versagt bleibt.
Mehr denn je gilt jedenfalls für dieses Buch der Satz:
Das Werk darf in Zukunft auf keinem Schreibtisch oder zumindest in keinem Regal fehlen!
Autor: Herbert P. Schons
Herbert P. Schons
AGS 7/2013, S. III