Bei OLG Stuttgart ist gegen den Angeklagten und eine Mitangeklagte ein Strafverfahren anhängig, das den Vorwurf zum Gegenstand hat, der Angeklagte habe sich u.a. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland strafbar gemacht. Die Hauptverhandlung hat begonnen und dauert an. Der Vorsitzende des Strafsenats hat den Antrag, dem Angeklagten Rechtsanwalt S. als zweiten Pflichtverteidiger zusätzlich beizuordnen, abgelehnt. Gegen diesen Beschluss wendet sich der Pflichtverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt K. mit der sofortigen Beschwerde. Diese war zulässig, hatte in der Sache aber keinen Erfolg.

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