Herausgegeben von Michael Krenzler und Frank R. Remmertz. 3. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 650 S., Hardcover, 99,00 EUR
Zwischen der jetzt vorliegenden dritten und der vorangegangenen Auflage des Handkommentars zum RDG liegen fast sieben Jahre, in denen sich der Rechtsdienstleistungsmarkt vielgestaltig weiterentwickelt hat, insbesondere auf dem Gebiet der Legal-Tech-Geschäftsmodelle. Seit der letzten Auflage ist nicht nur eine Flut interessanter Entscheidungen ergangen, sondern ist auch der Gesetzgeber in besonderem Umfang tätig geworden. Zum 1.10.2021 sind das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (sog. Legal Tech-Gesetz) in Kraft getreten. Weiterhin zu erwähnen sind das zum 1.8.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zu Änderungen weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (sog. große BRAO-Reform) und das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Dieses ist in Teilen am 16.3.2023 in Kraft getreten. Andere Änderungen, z.B. die Zentralisierung der Aufsicht beim Bundesamt für Justiz, treten zeitversetzt erst am 1.1.2025 in Kraft.
Unterstützt vom Gesetzgeber, der Rspr. des BGH und des BVerfG bieten Inkassounternehmen inzwischen Dienstleistungen an, die weit über das bisherige – traditionelle – Verständnis des Begriffs "Inkasso", das vom Verständnis der Geltendmachung von Geldforderungen geprägt wurde, hinausgehen. Die unternehmerische Umsetzung der etwas rasant erfolgten Öffnungen im Rechtsdienstleistungsmarkt wird leider zu häufig noch dadurch gebremst, dass Aufsichtsbehörden und Gerichte sich zum Teil noch in den alten Strukturen bewegen. Hinzu kommt die uneinheitliche Behördenpraxis aufgrund der umfangreichen "Zersplitterung" der Zuständigkeiten. Vielleicht entwickelt sich im Jahre 2025, wenn das Bundesamt für Justiz einheitlich für die Aufsicht und Registrierung der Rechtsdienstleistungsunternehmen zuständig ist, insofern mehr Bereitschaft, die geänderte Rechtssituation zu akzeptieren und neue Geschäftsmodelle zügig und mit innovativer Einstellung zu bewerten. Diese Herangehensweise ist dringend erforderlich, da die technischen Entwicklungen, vor allem aktuelle Anwendungen betreffend die Künstliche Intelligenz (KI), das RDG vor enorme Herausforderungen stellen. Der Begriff "Inkasso" wurde bislang bewusst entwicklungsoffen gehalten, sodass es wichtig ist, insofern die Rspr. des BGH, des BVerfG und die Gesetzesbegründungen, insbesondere des sog. Legal Tech-Gesetzes, mit der notwendigen Kompetenz heranzuziehen.
Die Erläuterungen der aktuellen Auflage berücksichtigen Rspr. und Lit. bis zum 30.4.2023. In der für einen Kommentar gewohnten Weise wird den Paragrafen des RDG, RDGEG und der RDV zunächst der Gesetzestext vorangestellt, gefolgt von einem kurzen Übersichtsverzeichnis mit Angabe der Randnummern und der sich anschließenden Kommentierung. Vorwort, Bearbeiterverzeichnis, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis finden sich am Anfang des Handkommentars.
Der Krenzler/Remmertz erläutert das Rechtsdienstleistungsrecht strukturiert, tiefgehend und praxisnah mit hoher fachlicher Kompetenz und trägt dazu bei, die richtigen Lösungen und Abgrenzungen zu finden. Das Werk ist für alle mit der Rechtsdienstleistungsbranche befassten Unternehmer sowie für Juristen, die hierzu beraten, als unverzichtbares Hilfsmittel zu empfehlen.
Autor: Dr. Harald Schneider
Rechtsanwalt und FA IT-Recht Dr. Harald Schneider, Siegburg
AGS 7/2024, S. III