§ 80 AsylVfG 1992 wird nicht nach der "lex posterior"-Regel durch die zum 1.8.2013 in Kraft getretene Neufassung des § 1 Abs. 3 RVG verdrängt, sondern geht als speziellere
Vorschrift auch dieser Regelung vor.
OVG Münster, Beschl. v. 27.2.2019 – 13 E 939/18.A
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