Familienrecht. Scheidung, Unterhalt, Verfahren. Kommentar. Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Henrich, bearbeitet von Prof. Christoph Althammer, Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Dieter Büte, Dr. Helmut Büttner, Dr. Isabell Götz, Dr. Hans-Ulrich Graba, Dr. Meo-Micaela Hahne, Prof. Dr. Dieter Henrich, Dr. Andreas Holzwarth, Wolfgang Jaeger, Dr. Winfried Maier, Dr. Angelika Markwardt. 5., überarbeitete und erweiterte Aufl. Verlag C. H. Beck, 2010. XXVII, 1.945 S. 139,00 EUR.
Wir mussten wieder lange auf ihn warten. Aber wenn er kommt, dann bewährt und erstklassig wie eh und je. Sechs Jahre sind seit dem Erscheinen der vierten Auflage vergangen. Die zutreffende, allseits hochrangige, Bewertung wirft Licht auf das exzellente Autorenteam, das aus Wissenschaftlern und einer Vielzahl von Praktikern besteht, wobei eine Komplementierung durch eine anwaltliche Sicht wünschenswert wäre. Das aber, was der Familienrechtler auf materieller und/oder verfahrensrechtlicher Grundlage in der Praxis zu beurteilen und zu beantworten sucht, findet er in der selbst so bezeichneten "Querschnittskommentierung" auf einen Blick:
Der erste Teil behandelt das materielle Recht. Kommentiert werden zunächst detailliert, aber grundlegend übersichtlich und von der Intention getragen, dem Anwender ein profundes Verständnis des materiellen Rechts zu vermitteln, die wesentlichen Vorschriften des BGB (Aufhebung der Ehe, Wirkungen der Ehe im Allgemeinen, eheliches Güterrecht , Scheidung der Ehe, Unterhalt des geschiedenen Ehegatten, Verwandtenunterhalt) und des EGBGB. In die materiellen Vorschriften über die Ehewohnung und die Haushaltssachen ist an zutreffender Stelle das GewSchG eingearbeitet worden, dessen Kommentierung dem Praktiker die richtigen rechtlichen und tatsächlichen Schritte für eine Kombination der sich aus §§ 1568a, 1568b BGB und den §§ 1, 2 GewSchG ergebenden Maßnahmen weist. Ebenso sachgerecht eingearbeitet und erstklassig kommentiert worden ist das am 1.9.2009 in Kraft getretene VersAusglG, auf das § 1587 BGB in der durch das FGG-ReformG erhaltenen neuen Fassung verweist. Soweit ersichtlich handelt es sich um die erste systematische, jedenfalls die derzeit aktuellste Kommentierung des neuen Gesetzes, dessen Verständnis durch die grundlegenden Änderungen im Versorgungssystem für den im Familienrecht tätigen Praktiker unabdingbar ist. Der materielle Teil schließt mit der Darstellung der wichtigsten Bezüge bei einer Eheauflösung mit Auslandsberührung.
Der zweite (Haupt-)Teil des Werkes stellt die wichtigsten Bezüge zu dem seit dem 1.9.2009 geltenden neuen Verfahrensrecht her, wobei die Autoren interessengerecht und zielgerichtet in der Lage gewesen sind, die für den Anwender wichtigsten verfahrensrechtlichen Vorschriften auszuwählen und darzustellen. So wird der Praktiker sachgerecht in den allgemeinen Teil des neuen Verfahrensrechts eingeführt, als Grundlage für das Verständnis der dann folgenden Kommentierung der einzelnen Familiensachen, die in § 111 FamFG abschließend aufgezählt und systematisch auf der Grundlage der jeweils einführenden Definitionsnormen erläutert werden. Die Aufgaben und die Kompetenz des Familiengerichts sind durch das FGG-ReformG erweitert worden. So ist das Familiengericht nunmehr nach Auflösung des Vormundschaftsgerichts auch zuständig für Verfahren, die die Vormundschaft und Pflegschaft für Minderjährige oder Adoptionen betreffen und damit für nahezu alle Streitigkeiten, die ihren Ursprung im Verhältnis von Eltern und Kindern im Familienverbund haben. Der verfahrensrechtliche Teil schließt mit einer Erläuterung der für das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts geltenden und für die Abänderung und Umrechnung von "Alttiteln" immer noch erforderlichen Übergangsvorschrift des § 36 EGZPO und letztendlich mit einer kurzen, aber den Kerngehalt der Vorschrift erfassenden Kommentierung des § 111 FGG-ReformG, sodass der Anwender ohne Wenn und Aber erfährt, welches Recht für das jeweilige Verfahren einzelfallbezogen anzuwenden ist. Nichts, was der familienrechtliche Praktiker wissen muss, bleibt ihm durch das Werk vorenthalten.
Sechs Jahre nach dem Erscheinen der sechsten Auflage hat es der Johannsen/Henrich wieder geschafft, seinem auch in der Vergangenheit stets vorhandenen außerordentlich hohen Standardanspruch gerecht zu werden und nach wie vor als "Meisterstück" zu gelten.
FAFamR Lotte Thiel, Koblenz