Der BGH sieht keine grundsätzliche Möglichkeit, die tatrichterliche Beurteilung zu bewerten. Die gerichtliche Entscheidung sei nur auf die Rechtsbeschwerde hin zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge