Schließen die Parteien einen außergerichtlichen Vergleich, in dem sie die Kosten des Rechtsstreits nach Quoten verteilen, ohne die Kosten des Vergleichs ausdrücklich zu regeln, gelten die Kosten des Vergleichs als gegeneinander aufgehoben.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.3.2022 – 28 W 1/22

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