Die Staatsanwaltschaft hat gegen eine amtsgerichtliche Entscheidung Berufung eingelegt. Diese hat sie vor der Begründung des Rechtsmittels zurückgenommen. Der Angeklagte hat die durch die Inanspruchnahme seines Verteidigers entstandenen Auslagen gegenüber der Staatskasse geltend gemacht. Das AG hat die Kostenfestsetzung abgelehnt. Das Rechtsmittel des Angeklagten hatte keinen Erfolg.

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