In kostenfreien Verfahren nach § 183 SGG, in denen Kosten nicht nach den Vorschriften des GKG erhoben werden und in denen für den Anwalt Betragsrahmengebühren entstehen, steht den Beteiligten ein Recht auf Wertfestsetzung nach § 33 RVG nicht zu.

LSG Stuttgart, Beschl. v. 26.6.2023 – L 3 AS 1242/23 ER-B

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