Wird vorgerichtlich eine Teilzahlung geleistet und der Restbetrag sodann eingeklagt, ist im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren eine auf die Teilzahlung geleistete Geschäftsgebühr nicht anzurechnen.

LG Würzburg, Beschl. v. 31.3.2022 – 14 O 2373/20 Hei

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