Legt der Insolvenzverwalter gegen seine Vergütungsfestsetzung Rechtsmittel ein und begründet dies den zeitlichen Anfall eines weiteren Jahres der Auslagenpauschale, so kann diese wegen verminderten Aufwandes gekürzt werden.
AG Fulda, Beschl. v. 14.7.2023 – 92 IK 169/21
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