Praxis des Wohnungseigentums. Von Prof. Dr. Johann Bärmann und Dr. Hanns Seuß. 5. Aufl. 2010. Verlag C.H. Beck, München. XIX, 1.184 S. 119,00 EUR.
In der mittlerweile fünften Auflage des Handbuchs zum Wohnungseigentum wird eine komplette Neubearbeitung vorgelegt. Mit einem völlig neuen Autorenteam und sage und schreibe 12 Jahre nach der letzten Auflage präsentiert der Herausgeber, Rechtsanwalt Michael Drasdo, ein ausgewiesener Kenner der Materie, ein Arbeitsbuch für die tägliche Praxis.
Das Handbuch ist in sieben Abschnitte gegliedert. Nach der Begründung, dem Erwerb und der Veräußerung von Wohnungseigentum werden Fragen der Vermietung behandelt. Einen Schwerpunkt des Handbuches bildet der dritte Abschnitt, der sich unter der Überschrift "Die Wohnungseigentümer und ihre Verwaltung" insbesondere mit den praxisrelevanten baulichen Veränderungen, den Sondernutzungsrechten, der Eigentümerversammlung, den Verwalterpflichten und der Wirtschafts- und Vermögensverwaltung der Gemeinschaft befasst. Die folgenden Kapitel widmen sich der Versicherung des Wohnungseigentums, dem Steuerrecht, dem Gerichtsverfahren und schließlich dem Dauerwohn- und Nutzungsrecht.
Nützlich sind die enthaltenen Beispiele, Berechnungsmuster und tabellarischen Übersichten, die es dem Benutzer ermöglichen, sich rasch in eine Problematik einzuarbeiten und fundiert zu beraten. Gelungen ist insbesondere auch der Beitrag von Bergerhoff zum Gebührenstreitwert nach § 49 a GKG. Die Vorschrift bereitet in der Praxis nicht unerhebliche Probleme. Bergerhoff erläutert im Einzelnen die Systematik dieser Regelung und die einzelnen Schritte zur Bestimmung des Gebührenstreitwerts. Es folgt eine Darstellung von Einzelfällen für die praxisrelevanten Leistungs- und Beschlussanfechtungsklagen, die eine schnelle und gute Orientierung bietet.
Das Handbuch ist für jeden, der sich mit dem WEG befasst, eine hervorragende Informationsquelle, und zwar sowohl für eine kompetente Rechtsberatung als auch hinsichtlich einer gerichtlichen Interessenvertretung. Das Werk ist auf dem neuesten Stand und enthält konkrete Handlungsempfehlungen zu den Auswirkungen der Reform. Eingehend behandelt werden z. B. die neu geregelten Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer, das eingeschränkte Zustimmungsrecht von Grundpfandgläubigern, die neuen Möglichkeiten der Änderung der Gemeinschaftsordnung, die Begrenzung der Außenhaftung der Eigentümer auf ihren jeweiligen Miteigentumsanteil sowie die Vorrangstellung der Gemeinschaft für Wohngeldforderungen in ZVG-Verfahren.
Fazit: Der "Bärmann/Seuß" ist noch praxisgerechter geworden und kann uneingeschränkt empfohlen werden.
Rechtsanwalt, FAMuWR Norbert Monschau, Erftstadt