Mit einem Rechtsprechungsstand bis Januar 2011 ermöglicht Soyka dem familienrechtlichen Praktiker in der von ihm stets gebotenen und deshalb bereits auch erwarteten Klarheit orientierte und aktuelle Präsenz bei der Berechnung des Volljährigenunterhalts. 14 Kapitel bilden Rüstzeug und Fundament für jede im Rahmen des Volljährigenunterhalts in Betracht kommende Fallkonstellation. Die Vielzahl der Praxishinweise und Beispiele des versierten Autors durchleuchtet auch komplizierte Gestaltungen im Zusammenhang mit konkurrierenden Ansprüchen unterschiedlicher Beteiligter und offenbart, dass keine familiensystemisch mögliche Situation unbedacht geblieben ist!
Kapitel A. gibt Aufschluss über die Grundsätze bei der Berechnung des Volljährigenunterhalts, dem sich auch der insoweit und wegen des großen Umfangs gesetzlicher Reformen oftmals nur vermeintlich erfahrene Praktiker widmen sollte. Denn gerade das defizitäre Erfassen der Grundlagen und damit einhergehende begriffliche Abgrenzungsschwierigkeiten sind Einfallstor für haftungsträchtige Fehler.
Das sich für die Eltern aus § 1612 Abs. 2 BGB ergebende Bestimmungsrecht im Hinblick auf die Art und Weise der Gewährung von Unterhalt bereitet Soyka in Kapitel B. auf und leitet über in die zentralen Säulen des Unterhaltsrechts: Bedürftigkeit (C.) und Bedarf (D.). Streitfragen im Zusammenhang mit der Unterscheidung des nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB privilegierten und nicht privilegierten Volljährigen werden souverän beantwortet und der kraft Amtes oder Auftrags befasste Praktiker wird deshalb zukünftig treffsicher beantworten können, welche Schulausbildung zum Vorrang, welche zum Nachrang führt, wie jeglicher Unterhaltsanspruch versagt bleibt und inwieweit Volljährigenunterhalt auch dann noch beansprucht werden kann, wenn die Bedürftige schwanger ist oder bereits ein eigenes Kind betreut.
Vergessen wird auch nicht die Berechnungsweise im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt des bedürftigen Kindes und die insoweit vorzunehmende Bedarfskorrektur aufgrund der im In- und Ausland unterschiedlichen Kaufkraft. Die seit dem 1.1.2008 geltenden neuen Rangverhältnisse sind selbstverständlich eingearbeitet (Kapitel G.) und auch die Berechnung der Haftungsanteile (Kapitel H.) wird aufgrund der an die Hand gegebenen Formel: Restbedarf des Kindes x (Einkommen des haftenden Elternteils – Sockelbetrag) ./. Summe der Einkommen beider Elternteile jeweils abzüglich des Sockelbetrages vereinfacht und nachvollziehbar dargestellt.
Dass das Kindergeld gem. § 1612b BGB in vollem Umfang beim Bedarf des Kindes zu berücksichtigen ist (Kapitel I.), Rückstände unter den Voraussetzungen des § 1613 BGB geltend gemacht werden können (Kapitel J.) und beim Volljährigenunterhalt auch Verwirkungskriterien im Auge zu behalten sind (Kapitel K.), wird ebenso verständlich erläutert wie auch die Tatsache, dass zwischen Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt jedenfalls insoweit Identität besteht, als Vollstreckungstitel aus der Zeit der Minderjährigkeit auch nach Volljährigkeit weiter gelten (Kapitel L.). Soyka diskutiert auch die Möglichkeit des Unterhaltsverzichts und der Vereinbarung von Freistellungen und stellt die für eine Zulässigkeit und Wirksamkeit maßgeblichen Kriterien dar (Kapitel M.). Er schließt mit einer mehr als aufschlussreichen Darstellung der Voraussetzungen für den in der Praxis oft missverstandenen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch (Kapitel N.), sodass Ansprüche, die u.a. dann entstehen, wenn ein Elternteil auf den vollen Unterhalt in Anspruch genommen wird oder die Prozessstandschaft aufgrund Übergangs von Minderjährigkeit zur Volljährigkeit im gerichtlichen Unterhaltsverfahren endet, materiell- und verfahrensrechtlich durchsetzbar sind.
Eine Neuauflage war seit Erscheinen der dritten Auflage vor sechs Jahren zwingend erforderlich. Sie ist in jeder Hinsicht sehr gut gelungen und uneingeschränkt zu empfehlen.
FAFamR Lotte Thiel, Koblenz