Von Prof. Dr. Franz Ruland, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger a.D., Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung a.D., Honorarprofessor an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt. 4. überarbeitete und erweiterte Aufl. 2015. Verlag C. H. Beck, München. XXXVIII, 565 S., 85,00 EUR
Das weiterhin komplizierte Recht des Versorgungsausgleichs wird auch in der Neuauflage für die Praxis verständlich dargestellt. Der Aufforderung Rulands, Korrekturen des Gesetzes seien vorzunehmen, ist der Gesetzgeber bisher nicht gefolgt, obgleich insbesondere Redaktionsversehen nivelliert werden sollten. Dies führt einmal mehr dazu, dass die Lektüre vertiefender Werke im Versorgungsausgleich nach wie vor unentbehrlich ist. Dabei überzeugt die Reihe NJW-Praxis ohnehin seit Jahrzehnten durch ihre stets praxisfokussierte Darstellung und vermag in einem komplexen und komplizierten Rechtsgebiet einmal mehr Hilfestellung zu geben.
Ruland zählt zu einem der versiertesten Praktiker, dem keine gerichtliche Entscheidung unbekannt, kein Weg zum Gesetz verborgen und dem keine Lösung eines sich aufzeigenden und von ihm bereits seit dem Inkrafttreten des Gesetzes erkannten Problems fremd und unverständlich ist. Die Materie Versorgungsausgleich begleitet er und ihn seit vielen Jahren, auch im Gesetzgebungsverfahren. Seine Darstellungen überzeugen deshalb in jedem Kapitel seines Werks.
Im ersten Kapitel ermöglicht er nach wie vor den Einstieg in den Versorgungsausgleich und das erforderliche umfassende Verständnis für seine Entwicklung seit 1976 bis zum Inkrafttreten der Reform aus dem Kalenderjahr 2009. Der Anwendungsbereich des Versorgungsausgleichs (2. Kapitel), die auszugleichenden Versorgungsanrechte (3. Kapitel), die Ermittlung der Ehezeitanteile und der Ausgleichswerte (4. Kapitel) leiten in das weiterhin umfangreichste fünfte Kapitel: Die Durchführung des Wertausgleichs.
Der Autor offeriert das Verständnis von Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung im sechsten Kapitel und stellt die notwendigen Bezüge zum öffentlich-rechtlichen Ausgleich dar. Das siebte Kapitel behandelt die Härteregelung des § 27 VersAusglG und vermittelt aktualisiert die "Kasuistik" der in Betracht kommenden Unbilligkeitskonstellationen unter Einbeziehung der Rechtsprechung. Mögliche Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich werden – auch unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten – im achten Kapitel dargestellt. Im neunten Kapitel widmet sich Ruland den Anpassungsverfahren nach Rechtskraft unter Einbeziehung der aktuellen Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 32 VersAusglG. Die Abänderung von Entscheidungen über den Versorgungsausgleich im Wandel der früher möglichen Totalrevision wird im zehnten Kapitel bearbeitet. Verfahrens- und kostenrechtliche Fragestellungen werden im elften Kapitel behandelt. Die Darstellung der abgabenrechtlichen Folgen des Versorgungsausgleichs (12. Kapitel) und die Bearbeitung im Lichte des Gesamtsystems sozialer Sicherung schließen das Werk (13. Kapitel). Während eine Vielzahl von Autoren in ihren Werken die eigene Auffassung – zuweilen auch aus opportunistischen Gründen – außen vor lässt, bekennt sich Ruland stets zu einer Falllösung und mehr als gründlichen Beschreibung seines Weges. Auch diese Offenheit ermöglicht dem Anwender Verstehen und Verständnis bei der Fallbearbeitung.
Das Werk ist erstklassig.
Autor: RA u. Fa FamR Lotte Thiel
RA u. Fa FamR Lotte Thiel
AGS 10/2015, S. III