Herausgegeben von Dipl.-Rpfl. Stefan Lissner, Dipl.-Rpfl. Joachim Dietrich und Richter am BGH Dr. Karsten Schmidt. 3. Aufl., 2018. Verlag Kohlhammer, Stuttgart. 463 S., 85,00 EUR

Beratungshilfe sowie Prozess- und Verfahrenskostenhilfe nehmen einen immer breiteren Raum der gerichtlichen Praxis und damit auch der anwaltlichen Tätigkeit ein. Zahlreiche Reformen in der Vergangenheit haben die gesamte Materie nicht einfacher, sondern für den Anwalt eher komplizierter gemacht, zumal er nach der Rspr. des BGH zwingend am Überprüfungsverfahren nach § 120a ZPO zu beteiligen ist. Auch nimmt die Rspr. immer mehr Hinweis- und Aufklärungspflichten an, wonach der Anwalt die potentiell bedürftige Partei unterrichten, informieren und im Bewilligungsverfahren begleiten muss. Verstößt der Anwalt gegen Hinweis- und Aufklärungspflichten, macht er sich schadensersatzpflichtig und verliert unter Umständen seine Honoraransprüche. Aus diesen beiden Gründen, nämlich wegen der Aufklärungshinweispflicht sowie der Notwendigkeit, mit der Landeskasse bei bewilligter Beratungs-, Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe abzurechnen, ist der Anwalt dringend auf ausreichende Kenntnisse dieses Rechtsgebiets angewiesen. Zumindest muss er ein verlässliches Handbuch vorhalten, um sich in Zweifelsfragen schnell und sicher über die Rechtslage zu informieren. Hierzu liefern die Verfasser ein hervorragendes Handbuch, das keine Detailfrage offenlässt. Beispielhaft hierzu findet der Anwalt sofort eine Antwort auf die Frage, ob nach Zahlung von 48 Monatsraten noch eine Einmalzahlung aus dem Vermögen angeordnet werden kann (Rn 443) oder zu der Frage, ob PKH für eine Streitwertbeschwerde möglich ist (Rn 552). Das Werk ist durchsetzt durch zahlreiche Beispiele, Praxistipps und Hinweise, was die Nutzbarkeit dieses Werks nochmals erhöht. Das Werk befasst sich in Teil 1 mit der Beratungshilfe, beginnend mit den subjektiven Voraussetzungen, also der Bedürftigkeit des Antragstellers. Es folgen die objektiven Voraussetzungen, also die Notwendigkeit der Rechtswahrnehmung. Der Umfang der gewährten Beratungshilfe wird ebenso umfassend wie das Bewilligungsverfahren einschließlich des Rechtsmittelverfahrens dargestellt. Selbstverständlich wird auch die Vergütung des Anwalts, die er aus der Landeskasse erhält, einschließlich des Gebührenanspruchs gegen den Rechtssuchenden (Nr. 2500 VV) und eventueller Ansprüche gegen Dritte, behandelt. Auch die grenzüberschreitende Beratungshilfe wird ausführlich dargestellt. Ebenso ausführlich wird in Teil 2 Verfahrens- und Prozesskostenhilfe für jeweils besonderer Verfahren besprochen. Teil 3 rundet das Werk mit wichtigen Anlagen ab, die der Nutzer häufig benötigt, so dass ihm ein aufwendiges Recherchieren und Nachschlagen dieser weiteren Gesetze und Verordnungen erspart bleibt.

Autor: Norbert Schneider

Norbert Schneider

AGS 10/2018, S. IV

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