Mit dieser Entscheidung klärt der BGH praxis- und sachgerecht die Frage, ob die formularmäßig genannten "Zustellungskosten für diesen Beschluss" auch die Kosten der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Schuldner und an ggfs. weitere Drittschuldner miterfassen.

Für den Drittschuldner, der den an den Pfändungsgläubiger auszukehrenden Betrag errechnen und dann auszahlen muss, ergeben sich daraus zwar einige praktische Schwierigkeiten, weil er im Regelfall die Zustellungskosten noch gar nicht kennt oder die Kosten für die Zustellung an weitere Drittschuldner noch gar nicht angefallen sind. In diesem Fall kann der Drittschuldner nur die aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ersichtliche Hauptforderung nebst Zinsen und ihm ggfs. bekannte Zustellungskosten auszahlen. Da jedoch von der Pfändung auch die weiteren Zustellungskosten miterfasst sind, muss der Drittschuldner eine "gewisse Rücklage" aus dem gepfändeten Betrag bilden und darf nicht den gesamten ggfs. verbleibenden Restbetrag an den Schuldner auskehren. Der BGH musste sich nicht mit der Frage befassen, wie lange der Drittschuldner zu einer solchen "Rückstellung" verpflichtet ist. Bei der Zustellung an mehrere Drittschuldner sollte jedoch an einen Zeitraum von zwei Monaten gedacht werden. Im Fall des BGH erfolgte die Zustellung an die Beklagte als Drittschuldnerin zu 1 am 21.1.2019, die letzte Zustellung an den Drittschuldner zu 3 hingegen rund sechs Wochen später am 6.3.2019. Die Beträge für die Zustellung lagen zwischen 20,75 EUR und 33.76 EUR.

Der Gläubiger hat nach Vorliegen der Kostenrechnungen der betreffenden Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner die Höhe der Zustellungskosten mitzuteilen und durch Beifügung der Kostenrechnungen zu belegen. Erst dann kann der Drittschuldner aus dem "Rückstellungsbetrag" die noch offenen Zustellungskosten an den Gläubiger auskehren und den Rest an den Schuldner auszahlen.

VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin

AGS 10/2021, S. 477 - 480

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?