Auch im unselbstständigen Verfahren über eine Anhörungsverfahren ist ein Gegenstandswert festzusetzen. Ob insoweit ein Kostenerstattungsanspruch des Anwalts besteht, ist dem Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten.
VGH München, Beschl. v. 2.9.2022 – 22 AS 22.1270
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen