Der Erinnerungsführer beantragt die (nachträgliche) Bewilligung von Beratungshilfe für die Angelegenheiten "Trennung der Eheleute; Hausratteilung – streitig -, Vermittlung […] zwecks Einigung". Ihm wurde im Verfahren 25 II 2377/10 bereits Beratungshilfe für die Angelegenheiten "Vorbereitung der Ehescheidung; Beratung zum Trennungsjahr; Voraussetzungen des Scheidungsantrages; Anschreiben an gegnerischen Verfahrensbevollmächtigten" bewilligt.

Die Rechtspflegerin lehnte den Antrag in diesem Verfahren ab, da es sich inhaltlich um dieselbe Angelegenheit handele. Dagegen wendet sich der Erinnerungsführer mit Erfolg.

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