Erledigen die Parteien den Rechtsstreit nach einer Teilklagerücknahme durch Vergleich, entfallen die Gerichtsgebühren nicht gem. Vorbem. 8 GKG-KostVerz.

LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.12.2009 – 17 Ta (Kost) 6114/09

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