Das gleiche Prinzip wie bei Anrechnung im Verwaltungsverfahren zum Widerspruchsverfahren gilt auch dann, wenn der Anwalt sowohl im Verwaltungs- als auch im Widerspruchsverfahren nach altem Recht beauftragt war und er nach neuem Recht dann den Auftrag für das gerichtliche Verfahren erhält. Auch hier ergeben sich keine Besonderheiten. Wie bisher wird dann nur die ermäßigte Gebühr angerechnet. Dass es eine solche ermäßigte Gebühr jetzt nicht mehr gibt, ist unerheblich, da zum Zeitpunkt des Widerspruchsverfahrens diese ermäßigte Gebühr noch vorgesehen war und daher – ebenso wie früher – hälftig anzurechnen ist.
Beispiel
Der Anwalt war im Januar 2013 im Verwaltungsverfahren beauftragt worden, im Juli 2013 im Widerspruchsverfahren und im September 2013 schließlich im gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (Gegenstandswert jeweils 6.000,00 EUR). Auszugehen sein soll jeweils von der Mittelgebühr.
Für das Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren gelten noch die alten Gebühren und Gebührenbeträge (§ 60 RVG). Für das gerichtliche Verfahren gelten dagegen die neuen Gebührenbeträge. Die vorangegangene (ermäßigte) Geschäftsgebühr für das Widerspruchsverfahren ist hälftig anzurechnen.
I. Verwaltungsverfahren
1. | 1,5-Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV a.F. | 507,00 EUR | |
2. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 527,00 EUR | ||
3. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 100,13 EUR | |
Gesamt | 627,13 EUR |
II. Widerspruchsverfahren
1. | 0,9-Geschäftsgebühr, Nr. 2301 VV a.F. | 304,20 EUR | |
2. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 324,20 EUR | ||
3. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 61,60 EUR | |
Gesamt | 385,80 EUR |
III. Gerichtliches Verfahren
1. | 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV | 460,20 EUR | |
2. | gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen, 0,45 aus 6.000,00 EUR nach alter Fassung | -152,10 EUR | |
3. | 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3102 VV | 424,80 EUR | |
4. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 1.061,00 EUR | ||
5. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 201,59 EUR | |
Gesamt | 1.262,59 EUR |
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