Zur Klärung grundsätzlicher Ausrichtungen im Rahmen der Beratungshilfe empfiehlt es sich, die vorhandenen Rechtsmittel zu kennen, auch wenn Beratungshilfe nicht jeden Tag auf der Tagesordnung steht. Neben den vorhandenen Rechtsmitteln in der Sache empfiehlt es sich jedoch – als bester Weg – vorab den Kontakt zum ansässigen Gericht zu suchen und eine grundsätzliche Ausrichtung zu besprechen. So können unnötige und zeitintensive Schreiben und damit teurer Aufwand vermieden werden.

Autor: von Dipl.-Rpfl. (FH) Stefan Lissner, Konstanz

AGS 11/2013, S. 497 - 501

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