Die Wirksamkeit einer Aufrechnung von Rechtsanwaltsgebühren mit einem abgetretenen Erstattungsanspruch des Beschuldigten kann nicht mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 30a EGGVG überprüft werden.
AG Hamm, Beschl. v. 10.6.2013 – 18 AR 26/13
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