Auch Zustellungen an Streitverkündete fallen unter die zehn auslagenfreien Zustellungen nach Nr. 9002 GKG-KostVerz. Es kommt nicht darauf an, ob die Streitverkündeten dem Rechtsstreit beigetreten sind.

OLG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2016 – 8 W 59/16

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