Der Kläger hat Klage auf Auskunft über die bei dem Bundesnachrichtendienst zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten beim VG Berlin erhoben. Mit Kostenrechnung vom 24.1.2018 wurden auf der Grundlage des von dem VG vorläufig festgesetzten Auffangstreitwerts gegenüber dem Kläger 438,00 EUR geltend gemacht. Dagegen hat der Kläger "Verfahrensrüge" erhoben. Anschließend hat sich das VG für sachlich unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das BVerwG verwiesen. Über die Klage ist noch nicht entschieden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge