Nach Eingang der Klageschrift über eine Hauptforderung i.H.v. 10.000,00 EUR, die dem Beklagten zu Händen seines Prozessbevollmächtigten zugestellt worden ist, ruft der zuständige Richter zunächst den Klägervertreter und dann den Beklagtenvertreter an und schlägt den Parteien den Abschluss eines Vergleichs vor, nach dem der Beklagte zum Ausgleich der Klageforderung an den Kläger 7.000,00 EUR zahlt. Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleichs sollen nach dem Vorschlag des Richters der Beklagte 7/10 und der Kläger 3/10 übernehmen. Nach mehreren Einzelgesprächen des Richters mit den Prozessbevollmächtigten der Parteien schließen diese unter Mitwirkung ihrer Rechtsanwälte einen schriftlichen außergerichtlichen Vergleich. Danach zahlt der Beklagte an den Kläger zum Ausgleich der Klageforderung 7.500,00 EUR. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleichs werden von dem Beklagten zu 75 % und vom Kläger zu 25 % übernommen. So wird dann verfahren. Der Kläger nimmt nach Zahlung der 7.500,00 EUR – wie ebenfalls in dem Vergleich vereinbart – die Klage zurück.

Welche Vergütung steht den nach dem 31.12.2020 von ihren jeweiligen Mandanten beauftragten Prozessbevollmächtigten zu?

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