Begründet von Paul Meyer; weitergeführt von Albert Höver und Wolfgang Bach; fortgeführt von Henning Oberlack; bearbeitet von Britta Jahnke und Diana Pflüger. 28. Aufl., 2021. Carl Heymanns Verlag, Köln. 560 S., 79,00 EUR
Wenn ein Kommentar zu einem Spezialgesetz wie dem JVEG und seinem Vorgänger, dem ZSEG, bereits in 28. Aufl. erscheint, belegt allein dieser Umstand die hohe praktische Bedeutung des Werks. Der bewährte von Paul Meyer begründete und u.a. von Albert Höver fortgeführte Kommentar berücksichtigt in seiner Neuauflage die Änderungen durch das KostRÄG 2021. Natürlich sind auch die zahlreichen neuen Gerichtsentscheidungen eingearbeitet worden. Hierbei haben die Bearbeiterinnen auch unveröffentlichte Entscheidungen verwerten können. Praxisgerecht ist der am Anfang des Kommentars zusammenhängend abgedruckte vollständige Gesetzestext des JVEG. Die ausführlichen Erläuterungen zum JVEG im Teil I des Werks umfassen rund 440 Seiten des Kommentars. Ferner ist in Teil II des Werkes der nach Abs. 2 der Vorbem. 4 zu § 10 Abs. 1 S. 1 JVEG anzuwendende Abschnitt M III 13 des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen im Wortlaut abgedruckt. Für Anwälte und Mitarbeiter der Gerichte gleichermaßen von hoher praktischer Bedeutung ist die Kommentierung des § 4 JVEG, der die gerichtliche Festsetzung und die hiergegen gegebenen Rechtsbehelfe betrifft. Die rund 20 Seiten umfassenden Erläuterungen lassen hierzu keine Frage offen. Zu der den Fahrkostenersatz betreffenden Bestimmung des § 5 JVEG gehen die Autoren unter Rn 2 ff. ausführlich darauf ein, welche Verkehrsmittel benutzt werden dürfen. In der Praxis ist es immer wieder umstritten, wann ein gerichtlich bestellter Sachverständiger seinen Vergütungsanspruch verliert oder unter welchen Voraussetzungen dieser zu vermindern ist. Dies wird von den Jahnke und Pflüger zu § 8a JVEG auf rund 30 Seiten eingehend erörtert. In der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis treten immer wieder Zweifelsfälle auf, unter welchen Voraussetzungen dem gerichtlich herangezogenen Zeugen ein Verdienstausfall zu ersetzen ist. In ihrer rund 20 Seiten umfassenden Kommentierung des § 22 JVEG gehen die Autoreninnen auf alle Streitfragen hierzu ein. Der Standardkommentar zum JVEG ist auch in seiner 28. Aufl. ein unverzichtbarer Helfer für Gerichte, Behörden, Rechtsanwälte und Sachverständige.
Autor: Heinz Hansens
VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin
AGS 11/2021, S. IV