Im Ausgangsfall ruft der Prozessbevollmächtigte des Beklagten den Rechtsanwalt T an und erörtert mit ihm, wie der Rechtsstreit beendet werden kann. Die Anwälte kommen in dem Gespräch zu dem Ergebnis, dass der Beklagte die Klageforderung anerkennt und der Kläger im schriftlichen Verfahren ein Anerkenntnisurteil erwirkt. So geschieht es. Das LG Hamburg erlässt auf den Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers ein Anerkenntnisurteil nach § 307 ZPO und hebt den Verhandlungstermin auf.

Erstellen Sie die Vergütungsberechnungen der Rechtsanwälte des Klägers.

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