Begründet von Susanna Hacks; bearbeitet von Wolfgang Wellner, Dr. Oliver Klein und Klaus Kohake, 43. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn, 1.003 S., 109,00 EUR
Alle Jahre wieder erscheint die Schmerzensgeldtabelle, die nunmehr in 43. Aufl. vorliegt. Mit dieser Auflage ist jetzt die 1.000-Seiten-Marke überschritten. Insgesamt 3.243 Entscheidungen deutscher Gerichte zu Schmerzensgeldbeträgen werden nachgewiesen. Keine außergerichtliche Schadensregulierung und kein Schmerzensgeldprozess kommen an diesem Standardwerk vorbei. Viele Worte braucht man über diese erschöpfende Nachweisquelle daher nicht mehr zu verlieren. Wie bisher ist den Rechtsprechungsnachweisen ein Allgemeiner Teil vorangestellt, in dem Begriff und Funktion des Schmerzensgeldes, die gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen sowie die materiell-rechtlichen Besonderheiten einschließlich Verjährung, Mitverschulden etc. dargestellt werden. Die Bemessung des Schmerzensgeldes wird ebenso behandelt wie dessen Besteuerung und dessen Anrechenbarkeit auf andere Leistungen. Prozessuale Fragen werden selbstverständlich ebenso dargestellt. Auch werden die immateriellen Schäden außerhalb des Schmerzensgeldes z.B. wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Hinterbliebenengeld und auch Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die DSGVO behandelt. Es fehlt eigentlich nur noch das "Schmerzensgeld" wegen überlanger Verfahrensdauer (§§ 198 ff. GVG). Die Entscheidungen werden – wie bisher – systematisch dargestellt. Neben dem zugesprochenen Betrag und dem Aktenzeichen wird zu jeder Entscheidung stichwortartig der Umfang der Verletzungen, die Dauer und der Umfang der Behandlungs- und Arbeitsunfähigkeit angegeben, Angaben zur Person sowie dazu, ob Dauerschäden entstanden sind. Auch wird auf weitere besondere Umstände hingewiesen, die für die Bemessung des Schmerzensgeldes von Bedeutung waren. Auch wenn jeder Fall anders liegt und der eigene Fall mitunter nicht schon exakt so entschieden worden ist, findet der Nutzer durch Vergleichsfälle stets ein verlässliches Ergebnis zu seinem eigenen Fall. Mitgeliefert wird ein persönlicher Freischaltschlüssel für Schmerzensgeld Online, sodass der Leser damit auch auf die entsprechenden Urteile, soweit sie in juris nachgewiesen sind, zurückgreifen kann.
Autor: Norbert Schneider
Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen
AGS 11/2024, S. III - IV