Um es kurz zu machen und direkt auf den Punkt zu bringen:
Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt, der sich mit Familienrecht beschäftigt, handelt geradezu fahrlässig, wenn er diesen Kommentar zum FamGKG nicht im Regal stehen hat. Wie schon in der 1. Aufl. werden die Bestimmungen des Gesetzes von der Praxis und für die Praxis umfassend, verständlich und mit wertvollen Hinweisen versehen kommentiert. Die Mitautoren und Mitherausgeber sprechen für sich, so dass es Eulen nach Athen tragen hieße, wollte man hier noch eine Würdigung dieser Gebührenexperten vornehmen. Hilfreich sind etwa die Hinweise von Volpert zu den Haftungsrisiken bei § 26 Abs. 4 FamGKG (vgl. dort Rn 85). Lotte Thiel, die sich recht schnell einen Namen unter den Gebührenexperten gemacht hat, insbesondere natürlich auf dem Gebiete des Familienrechts, kommentiert kundig u.a. die Spezialvorschriften zum Versorgungsausgleichsverfahren und gibt durch eine Rechtsprechungsübersicht eine wertvolle Hilfestellung (vgl. etwa § 50 Rn 67 f.). Schneider kommentiert – u.a. – § 40 und § 51 FamGKG und weist in bewährter Weise auf Problemkreise hin. Der Kommentar beschäftigt sich dankenswerterweise nicht nur mit der Reform des Kostenrechts, das zum 1.8.2013 in Kraft getreten ist, sondern gibt schon den Gesetzesstand ab 1.1.2014 wieder, zu dem bekanntlich das Prozesskostenhilfe- und Beratungshilfeänderungsgesetz in Kraft treten wird. Hierdurch können sich die Leser schon jetzt auf die doch stark veränderte Situation im Verfahrenskostenhilfebereich vorbereiten. An den Kommentierungen, insbesondere natürlich bei denen von Mayer und Schneider, wird deutlich, dass diese an der Gestaltung des 2. KostRMoG maßgeblich durch ihre Arbeit im DAV-Ausschuss mitwirken konnten. Durch die zahlreichen Berechnungs- und Praxisbeispiele wird der Kommentar nicht nur für die Berufsträger, sondern auch für deren Angestellte eine wertvolle Hilfe sein. Abgerundet wird das Werk durch das umfangreiche Verfahrenswert-ABC.
Wie schon eingangs bemerkt: Die 2. Aufl. des Kommentars ist nicht nur uneingeschränkt empfehlenswert, sondern jedem Familienrechtler geradezu dringend ans Herz zu legen oder, um leicht verändert den unvergessenen Loriot zu zitieren: "Ein Leben ohne den Schneider/Volpert/Fölsch ist möglich, aber es macht keinen Sinn!"
Autor: Herbert P. Schons
Herbert P. Schons
AGS 1/2014, S. IV