Bei der Teilnahme des Verteidigers an einem von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Explorations- oder Ortstermin fällt analog Nr. 4102 VV eine Terminsgebühr an.
LG Freiburg (Breisgau), Beschl. v. 4.7.2014 – 3 KLs 250 Js 24324/12
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