Der Unterhalt für ein minderjähriges Kind kann gem. § 249 FamFG in einem vereinfachten Verfahren festgesetzt werden. Dem Verfahren kann sich ein streitiges Verfahren, das wie eine normale Familienstreitsache behandelt wird, anschließen. Kostenrechtlich sind Besonderheiten zu beachten, wenn es zur Durchführung eines solchen Verfahrens kommt. Die im vereinfachten und im streitigen Verfahren entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten sollen nachfolgend behandelt werden.

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