Bearbeitet von Dr. Steffen Müller-Rabe, Dr. Hans-Jochem Mayer und Detlef Burhoff. 23. Aufl., 2017. XXIV, 2392 S., 139,00 EUR
Die Autoren und Herausgeber eines "Kommentar-Klassikers" haben es eigentlich mit jeder Neuauflage einfach: Wenn sie in bewährter Weise die seit der Vorauflage ergangene Rspr. und Lit. umfassend verarbeiten, ist der "Abverkauf" vorprogrammiert und das Publikum freut sich. Wer eine solche Neuauflage – insbesondere wenn er mehrfach bei Vorauflagen tätig geworden ist – neu besprechen soll, hat ein echtes Problem: Haben die Autoren nicht gewechselt oder ist das Autorenteam nicht ergänzt worden und hat die Qualität des bewährten Werkes nicht nachgelassen, so lassen sich neue oder gar originelle Beurteilungen schwerlich finden. So ist es auch mit der 23. Aufl. des berühmten Gerold/Schmidt, der sich nach wie vor einer unangefochtenen Pool-Position unter den zahlreichen Gebührenkommentaren erfreut. Das bewährte Team, bestehend aus Müller-Rabe, Mayer und Burhoff haben wieder einmal alles zusammengetragen, was in den letzten Jahren publiziert wurde und was das anwaltliche Gebührenrecht prägt. Die Kommentierungen von Burhoff sind so ausführlich, dass praktisch nur ganz schwerpunktmäßig im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht tätige Rechtsanwälte zum "eigenen" Werk von Burhoff greifen werden. Fast alles, was an Problemen auftauchen kann, ist auch im Gerold/Schmidt zu finden. Bei Mayer ist insbesondere die sorgfältige Kommentierung zum Recht der Vergütungsvereinbarung hervorzuheben und die Kommentierung von Müller-Rabe besticht nach wie vor durch Vollständigkeit und hohe Kompetenz. Bei Letzterem verärgert – wie schon bei den Vorauflagen – den Leser nur dessen Hang zur Verlegung von Kommentierungsstellen. Während in anderen Werken darauf geachtet wird, dass auch die Neukommentierung möglichst – wenigstens in etwa – unter der Rn der Vorauflage – wenn auch in ergänzter und erweiterter Form – vorzufinden ist, scheint Müller-Rabe ein geradezu diebisches Vergnügen dabei zu empfinden, seine stets lesenswerte auch ältere Kommentierung aus einer Vorauflage in der aktuellen Auflage an anderer Stelle anzubringen, teilweise in vollständig anderen Teilen des Werkes. Ob man dies immer – wie von ihm geäußert – damit rechtfertigen kann, dass er bei der Zuordnung einzelner Problemstellungen zu neueren, besseren Erkenntnissen gekommen ist, kann durchaus bezweifelt werden. Bei einzelnen Fragen ist der geneigte Leser jedenfalls gezwungen, die Neuauflage ganz besonders sorgfältig "zu durchforsten", wenn man fündig werden will und vielleicht hat dies ja auch einen gewissen Lerneffekt, da man bei der Suche und Recherche oftmals – eher zufällig – auf andere interessante Probleme des Gebührenrechts stößt. Also bleibt es trotz dieser "Kleinstkritik" an dem Gesamturteil, das schon den Vorauflagen zuteilwurde: Der Gerold/Schmidt ist und bleibt der Klassiker, der nun einmal in jede Anwalts- oder Gerichtsbibliothek gehört. Von einem eifrigen Nutzer also wieder einmal ein herzliches Dankeschön an den Verlag und das Autorenteam.
Autor: Herbert P. Schons
Herbert P. Schons
AGS 1/2018, S. III - IV