Der Streitwert - das unbekannte Wesen?

1. Streitwert als Streitfrage

Den Streitwert als Begriff kennt wohl jede Juristin und jeder Jurist. Auch sein "Verwandter", der Gegenstandswert als Messlatte für die Bemessung einer Vielzahl von Anwaltsgebühren, ist als Berechnungsfaktor in den Kanzleien gut bekannt. Die Geschäftsgebühr und die Einigungsgebühr, die meisten prozessualen Gebührentatbestände im zivil-, verwaltungs-, arbeits- und finanzgerichtlichen Verfahren, in den lukrativen Bereichen auch der Sozialrechtsverfahren, ja sogar die sogen. "Postpauschale" und die strafrechtliche Adhäsions-Verfahrensgebühr können ohne eine Festlegung des für den Streitfall maßgeblichen Wertes nicht berechnet werden. Das macht den Streitwert bzw. den für Anwaltsgebühren davon abgeleiteten Gegenstandswert so bedeutend. In anderen europäischen Ländern ist das nicht so.

Und schon erkennt man die Problematik der streitwertbezogenen Gebührenberechnung: Nicht immer ist der Streitwert offenkundig. Oft muss der Anwalt ihn ausgraben aus mehreren in Betracht kommenden Bewertungsalternativen. Erwähnt seien nur die Probleme bei der Streitwertfixierung für einen Vertragsentwurf oder für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Deshalb gibt es häufig Kostenkonflikte mit Streitwertbezug. Das Anwaltsblatt hatte früher eine eigene Rechtsprechungsrubrik "Streitwert" im Heft. Der Deutsche Anwaltverlag gibt seit vielen Jahren eine "Streitwerttabelle" heraus (in 6. Aufl. 2008 inzwischen mit 28 Seiten für 26,00 EUR), eine hilfreiche schmale und gut strukturierte Auflistung von Gerichtsentscheidungen zu Streitwertfragen. Mit den Monografien Madert/von Seltmann (Gegenstandswert in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, 5. Aufl. 2008, 196 S.) und dem Streitwertkommentar Schneider/Herget (12. Aufl. 2007, 1.420 S. !) gibt es sogar ausgewachsene Fachbücher nur zu diesem Thema.

Die Verwaltungsrichter legen nach gemeinsamer Verabredung einen zwar inoffiziellen, aber doch höchst praxisrelevanten "Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit" auf (letzte Fassung von Juli 2004, veröffentlicht in AGS 2004, 417-428 und online unter www.bundesverwaltungsgericht.de). Es ist also eine wahre Lust mit der Vielfalt und dem Tiefgang dieser Spezialmaterie. Eine echte Nische wäre der "Fachanwalt für Streitwertfragen" (oder besser gleich der "Fachanwalt für hohe Streitwerte"?). Wissen Sie, wie hoch der durchschnittliche Streitwert aller jährlichen Anwaltsmandate in Deutschland ist?

2. Gesucht: Der "Otto-Normalverbraucher-Durchschnitts-Streitwert"

Eine Erhebung über die Höhe der durchschnittlichen Streitwerte aller anwaltlichen Mandate oder wenigstens aller gerichtlich anhängigen Verfahren ist dem Verfasser nicht bekannt. Destatis, das Statistische Bundesamt Deutschland in Wiesbaden veröffentlicht aber periodisch interessante Auswertungen aus den statistischen Erhebungen der Justiz ("Zählkarten der Gerichte") in Papierform und auch im Internet (www.destatis.de > Fachserie 10 - Rechtspflege, z.B. Justizstatistik der Zivilgerichte Reihe 2.1 - 2008). In der sogenannten "Rechtspflegestatistik" von Destatis finden sich tatsächlich Angaben zu Durchschnittsstreitwerten z.B. für erstinstanzliche Zivilverfahren und in Rechtsmittelverfahren vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, und dies sogar nach OLG-Bezirken differenziert und obendrein in einer zum Vergleich reizenden langen Erhebungsreihe. Und so sehen Durchschnittsstreitwerte in den diversen Instanzen aus:

 
Gerichtsbarkeit Der Erhebung zugrunde liegende Verfahren Erhebungsjahr Durchschnittlicher Streitwert
alle Amtsgerichte in Deutschland erledigte Zivilverfahren in 1. Instanz (nur Verfahren mit Wert bis 12.500,00 EUR)

2008

2005

2002

1.779,00 EUR

1.740,00 EUR

1.860,00 EUR
erledigte Zivilverfahren in 1. Instanz insgesamt

2005

2002

2.263,00 EUR

2.446,00 EUR
alle Landgerichte in Deutschland erledigte Zivilverfahren in 1. Instanz (nur Verfahren mit Wert bis 50.000,00 EUR)

2008

2005

2002

15.327,00 EUR

15.446,00 EUR

15.046,00 EUR
erledigte Zivilverfahren in 1. Instanz insgesamt

2005

2002

59.632,00 EUR

52.708,00 EUR
erledigte Zivilverfahren in der Berufung (nur Verfahren mit Wert bis 5.000,00 EUR)

2008

2005

2002

2.116,00 EUR

2.094,00 EUR

2.186,00 EUR
erledigte Zivilverfahren in der Berufung insgesamt

2005

2002

3.316,00 EUR

3.517,00 EUR
alle OLG in Deutschland erledigte Zivilverfahren in der Berufung (nur Verfahren mit Wert bis 50.000,00 EUR

2008

2005

2002

16.247,00 EUR

16.328,00 EUR

16.055,00 EUR
erledigte Zivilverfahren in der Berufung insgesamt

2005

2002

90.175,00 EUR

74.327,00 EUR
Bayerisches Oberstes Landesgericht erledigte Zivilverfahren in der Revision (nur Verfahren mit Wert bis 50.000,00 EUR) 2002 31.829 ,00 EUR

Rechtsanwalt Udo Henke, Berlin

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge