Zur Frage derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG bei außergerichtlicher Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen den für die Verbreitung durch ein Druckerzeugnis verantwortlichen Verlag und gegen die Verantwortlichen für die Verbreitung durch eine Online-Berichterstattung.

BGH, Urt. v. 19.10.2010 – VI ZR 237/09

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