In neuer Herausgeberschaft erscheint nach kurzer Zeit bereits die zweite Auflage des Münchener Anwaltshandbuchs zum Vergütungsrecht. Durch den Tod des leider viel zu früh verstorbenen Mitbegründers und Herausgebers dieses Werkes, Dr. Rembert Brieske, hat sich die Herausgeberschaft geändert. Ebenso hat das Autorenteam geringfügige Änderungen erfahren. Auch inhaltlich ist der Aufbau etwas umgestellt worden. Neu hinzu gekommen ist ein gesonderter Teil für Forderungsbeitreibung, Zwangsvollstreckung, Zwangsverwaltung und Insolvenz.
Das Werk beginnt mit allgemeinen Grundlagen des Vergütungsrechts, einer Einführung in das RVG und seine Strukturen und Grundlagen. Die Grundzüge des Streitwertrechts und die Angemessenheit der Vergütung (§ 14 RVG) werden hier behandelt. Hieran schließt sich ein gesondertes Kapitel zu den Vergütungsvereinbarungen an, wobei Vergütungsvereinbarungen in Zivilsachen, Strafsachen und sonstigen Verfahren gesondert behandelt werden. Der umfangreichste Teil C betrifft die Gebührentatbestände und Gegenstandswerte in den einzelnen Rechtsgebieten. Neu hinzugekommen sind hier gesonderte Kapitel zum Agrarrecht, zum Aufenthalts- und Asylrecht, zum gewerblichen Rechtsschutz (bislang Wettbewebsrecht), zum Handels- und Gesellschaftsrecht (bislang nur Gesellschaftsrecht), IT-Recht, öffentliches Baurecht, Umweltrecht, Urheber- und Medienrecht, Vergabesachen und Verkehrsunfallrecht. Mit 572 Seiten ist dies der umfangreichste Teil des Handbuchs. Hier werden jeweils von Spezialisten die Besonderheiten der jeweiligen Rechtsmaterie praxisnah und praxisgerecht erläutert. Beispielhaft hervorzuheben ist hier das Kapitel von Weber zum gewerblichen Rechtsschutz, der mit einfachen und klaren Worten nachweist, dass die für eine Abmahnung entstehende Geschäftsgebühr nicht im einstweiligen Verfügungsverfahren anzurechnen sein kann, was der BGH und die überwiegende Rechtsprechung leider bis heute noch nicht verstanden haben. Die vergangenen vier Jahre seit der Vorauflage haben in diesem Kapitel umfangreiche Neubearbeitungen erforderlich gemacht, so z.B. im Familienrecht, wo die Änderungen des FGG-ReformG berücksichtigt werden mussten. Konnte in der Vorauflage das neue WEG-Recht noch berücksichtigt werden, war jetzt die zwischenzeitlich hierzu ergangene Rechtsprechung, insbesondere zu den Werten in Wohnungseigentumssachen, zu verarbeiten. Auch in Straf- und Bußgeldsachen galt es wichtige höchstrichterliche Entscheidungen einzuarbeiten. Konsequent war es, für Forderungsbeitreibung, Zwangsvollstreckung, Zwangsverwaltung und Insolvenz ein gesondertes Kapitel einzuführen. Ein weiteres Kapitel ist besonderen Verfahrensarten gewidmet, nämlich der Mediation, schiedsrichterlichen Verfahren sowie berufsrechtlichen und disziplinarrechtlichen Verfahren. Auch den Auslagen ist ein gesondertes Kapitel gewidmet. Wie bisher schließt das Buch mit Erstattungsfragen sowie Fragen zur Festsetzung und Durchsetzung der Anwaltsgebühren ab. Hier werden Beratungs- und Prozesskostenhilfe behandelt, Rechtsschutzversicherung, materiell-rechtliche und prozessuale Kostenerstattung sowie die Gebührenklage.
Herausgeber und Autoren liefern mit der zweiten Auflage ein rundum gelungenes Werk, das in der anwaltlichen Praxis sowohl für den Anwalt als auch für den mit der Honorarabrechnung befassten Mitarbeiter eine wertvolle Hilfe ist. Gerade der Aufbau nach verschiedenen Rechtsgebieten ermöglicht dem Rechtsanwalt – anders als ein Kommentar – den schnellen Zugang zu seiner speziellen Rechtsmaterie und gibt ihm wertvolle Hinweise, wie er seine Vergütungsabrechnungen optimieren kann.
Norbert Schneider