Im Scheidungsverbundverfahren war auch die Folgesache elterliche Sorge anhängig gemacht worden. Nach Anhörung beider Elternteile und zweier Sachbearbeiterinnen des Jugendamts hat das FamG durch den angefochtenen Beschluss die Ehe der Eltern geschieden und der Mutter unter Zurückweisung ihres weitergehenden Verbundantrags – die Sorgerechtsteilbereiche Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsangelegenheiten, Kindergarten und schulische Angelegenheiten, Antragstellung nach den Büchern des SGB sowie Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden für K. zur alleinigen Ausübung übertragen.

Mit seiner ausschließlich auf die Entscheidung zur elterlichen Sorge beschränkten Beschwerde hat der Vater seinen erstinstanzlichen Zurückweisungsantrag weiterverfolgt.

OLG hat den Verfahrenswert ausgehend von einem Wert der Ehesache von 3.000,00 EUR auf 600,00 EUR festgesetzt.

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