Nimmt der Verteidiger an einem von einem gerichtlich beauftragten Sachverständigen anberaumten Explorationstermin teil, verdient er eine Terminsgebühr in analoger Anwendung der Nr. 4102 VV.
AG Hamburg-Altona, Beschl. v. 15.7.2020 – 326b Ds 13/18 3204 Js 3204/17
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